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    Insight
    23. September 2026

    ChatGPT im Vermögensverwalter-Alltag: Was mit Kundendaten erlaubt ist und was nicht

    Ennio Limbach

    Von

    Ennio Limbach Brun del Re

    ChatGPT im Vermögensverwalter-Alltag ist ohne Kundendaten unproblematisch. Mit Kundendaten gehört es nur in eine Umgebung mit Geschäftsvertrag, geprüftem Datenstandort und einer klaren Regel im Team. Ein grundsätzliches Verbot funktioniert nicht, weil Mitarbeitende die Werkzeuge trotzdem nutzen. Was funktioniert: drei klare Regeln und eine sichere Alternative. Dieser Artikel zeigt beides.

    Ein Beispiel, frei erfunden, aber nah am Alltag: Ein Berater erhält nach einem schwachen Börsenmonat ein emotionales Mail einer Kundin. Er kopiert das Mail inklusive Name und Depotwert in ChatGPT und bittet um eine höflichere Antwort. Die Antwort ist gut. Die Frage bleibt: Wo liegen die Daten dieses Mails jetzt, und wer darf sie noch lesen?

    Warum funktioniert ein Verbot nicht?

    Weil es an der Realität vorbeigeht. In der Studie der Hochschule Luzern und von Finup vom Juli 2026 geben 49 Prozent der befragten Vermögensverwalter an, KI zu nutzen; 66 Prozent dieser Anwendungen bleiben Experimente, oft mit öffentlichen Tools (AI Use Cases and Crypto Assets in External Asset Management, Juli 2026). Gleichzeitig nennen 85 Prozent Datenschutz als grösste Hürde. Diese Kombination heisst: Die Nutzung ist schon da, die Regeln fehlen. Ein Verbot auf dem Papier ändert daran nichts. Es verlagert die Nutzung nur auf private Geräte und private Konten, wo Sie sie am wenigsten sehen.

    Darum mein Rat nach vielen Erstgesprächen: Regeln Sie die Nutzung, statt sie zu verbieten. Dafür braucht es keine Policy von vierzig Seiten. Es braucht eine einfache Einordnung, die jede Person im Team anwenden kann, und eine sichere Alternative, die das legitime Bedürfnis hinter der Nutzung abdeckt. Denn das Bedürfnis ist echt: Weniger Zeit für Formulierungen, schnellere Zusammenfassungen, bessere erste Entwürfe.

    Welche Daten dürfen wohin?

    Die praxistauglichste Einordnung ist eine Ampel mit drei Stufen:

    StufeWas darf ins ToolBeispiele
    GrünÖffentliche Informationen und Texte ohne PersonenbezugMarktberichte, Gesetzestexte, Fachartikel, ein LinkedIn-Beitrag Ihrer Firma, eigene Texte ohne Kundenbezug
    GelbVollständig anonymisierte InhalteEin Mail, aus dem Name, Depot, Institut und alle Merkmale entfernt sind, die in der Kombination Rückschlüsse erlauben
    RotIdentifizierbare KundendatenNamen, Depotstände, Kontoauszüge, Ausweise, Steuerunterlagen, Gesprächsnotizen mit Personenbezug

    Diese Ampel eignet sich als Poster fürs Büro: ein Blatt, drei Zeilen, keine Ausnahmediskussionen.

    Zwei Anmerkungen zur gelben Stufe. Erstens ist Anonymisieren schwieriger, als es klingt: «Mein Kunde, 58, Unternehmer aus Zug, verkauft gerade seine Firma» ist auch ohne Namen identifizierbar. Gelb heisst, dass selbst die Kombination der Merkmale niemanden erkennen lässt. Zweitens gehört die Prüfung, ob ein Text wirklich anonym ist, zu einer zweiten Person oder zumindest zu einem zweiten Blick mit Abstand. Wer selbst schreibt, übersieht die eigenen Rückschlüsse.

    Rot heisst übrigens nicht «KI verboten». Rot heisst: Diese Daten gehören ausschliesslich in eine geschützte Umgebung, nicht in ein öffentliches Konsumenten-Tool. Was das konkret bedeutet, steht weiter unten.

    Warum ist die Gratis-Version heikel?

    Drei Gründe, vorsichtig formuliert, weil sich die Bedingungen der Anbieter ändern können und je nach Tarif und Einstellung variieren:

    • Training: Bei Gratis-Versionen können Eingaben je nach Anbieter und Einstellung für die Verbesserung der Modelle verwendet werden. Was einmal im Training landet, kontrollieren Sie nicht mehr.
    • Speicherort: Die Verarbeitung findet typischerweise auf Servern im Ausland statt. Für Kundendaten aus einer Vermögensverwaltung ist das heikel, weil damit eine Bekanntgabe ins Ausland im Raum steht.
    • Vertrag: Ein kostenloses Konto kommt in der Regel ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, wie ihn das Datenschutzrecht für die Bearbeitung von Personendaten durch Dritte vorsieht (revidiertes Datenschutzgesetz, Fedlex).

    Der Punkt ist nicht, dass ein bestimmter Anbieter unseriös wäre. Der Punkt ist: Mit einem Gratis-Konto haben Sie weder Vertrag noch Datenstandort noch Trainingsausschluss in der Hand. Für grüne Inhalte ist das egal. Für alles andere nicht.

    Was sind die sicheren Alternativen?

    Drei Stufen, in der Reihenfolge ihres Aufwands:

    1. Business- oder Enterprise-Versionen der bekannten Anbieter. Diese Tarife schliessen das Training mit Ihren Eingaben in der Regel vertraglich aus und enthalten einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Abschluss, denn sie ändern sich. Für viele kleine Teams ist das der pragmatische erste Schritt, auch für gelbe Inhalte: Weil sich vollständige Anonymisierung kaum lückenlos nachweisen lässt, lohnt sich der vertraglich gesicherte Rahmen schon auf dieser Stufe.
    2. Modelle in Schweizer Rechenzentren. Sprachmodelle lassen sich heute in Schweizer Cloud-Regionen betreiben, etwa auf Microsoft Azure in der Region Zürich Nord. Dadurch bleiben die Daten im Land, und die Frage «Wo liegen meine Daten?» hat eine kurze Antwort. Einen Vergleich der drei Hosting-Varianten gibt der Artikel KI-Hosting in der Schweiz.
    3. Eigene, geschützte Umgebung. Eine Anwendung, die auf Ihre Systeme zugreift, Zugriffe rollenbasiert steuert und jede Aktion protokolliert. Auf dieser Stufe werden auch rote Inhalte möglich, weil Vertrag, Standort und Kontrolle bei Ihnen liegen.

    Unsere eigene Lösung läuft in einer geschützten Schweizer Cloud auf Microsoft Azure in Zürich Nord. «Wo liegen meine Daten?» kommt bei Gesprächen mit Finanzdienstleistern garantiert zur Sprache, und sie verdient eine präzise Antwort statt einer Floskel.

    Wie sichern grosse Institute ihre Assistenten ab?

    In der Beratungsarbeit mit additiv erlebe ich, wie Versicherer und Neobanken interne Assistenten aufsetzen. Das Muster ist überall dasselbe: Der Assistent läuft nicht im öffentlichen Tool, sondern in der Umgebung des Instituts. Der Zugriff folgt den bestehenden Rollen: Wer im CRM einen Kunden nicht sehen darf, sieht ihn auch im Assistenten nicht. Und jede Aktion wird protokolliert, damit Revision und Aufsicht später nachvollziehen können, was passiert ist.

    Die kleine Version davon für ein Haus mit fünf Personen: ein Geschäftstarif statt privater Konten, eine kurze schriftliche Regel, ein gemeinsamer Zugang mit klaren Rechten und die Absprache, dass Kundendaten nur über die geschützte Umgebung laufen. Das ist an einem Nachmittag beschlossen und kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger Datenvorfall kostet. Wie die FINMA diese Erwartungen an Governance und Risikomanagement formuliert und welche Minimalversion für ein kleines Team genügt, steht im Artikel FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 einfach erklärt.

    Aus meiner Praxis: Der wertvollste Schritt ist selten die Technik, sondern das ehrliche Gespräch im Team. Sobald offen auf dem Tisch liegt, wer ChatGPT wofür nutzt, verschwindet die Schattennutzung von selbst, weil es eine erlaubte, bessere Alternative gibt. In jedem Haus, das dieses Gespräch geführt hat, kam dieselbe Überraschung: Die Nutzung war weiter verbreitet, als die Geschäftsleitung dachte.

    Fünf Regeln zum Mitnehmen

    1. Kein Kundenname, kein Depotwert, kein Auszug in ein öffentliches Tool. Ohne Ausnahme, auch nicht «nur kurz».
    2. Geschäftliche Nutzung nur über einen Geschäftsvertrag. Business- oder Enterprise-Tarif, Auftragsverarbeitung, Datenstandort geprüft.
    3. Eine schriftliche Regel auf einer Seite. Was ist grün, gelb, rot, und wer entscheidet im Zweifel. Eine Vorlage dazu: KI-Richtlinie für Finanz-KMU zum Herunterladen.
    4. Anonym heisst wirklich anonym. Prüfen Sie Kombinationen, nicht nur Namen, und lassen Sie im Zweifel eine zweite Person lesen.
    5. Bedingungen einmal pro Jahr prüfen. Anbieter ändern Tarife und Datennutzung; ein Termin im Kalender genügt.

    Hinweis: Wir sind keine Anwaltskanzlei. Alle Angaben zu rechtlichen und regulatorischen Themen stehen unter Vorbehalt und ersetzen keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt bei.

    Fazit: Ihr nächster Schritt

    Setzen Sie in den nächsten zwei Wochen einen Termin mit Ihrem Team an und legen Sie die Ampel auf den Tisch. Fragen Sie offen, wer heute was nutzt, ohne dass daraus ein Vorwurf entsteht. Dann beschliessen Sie die fünf Regeln und den Geschäftstarif. Damit sind Sie weiter als die Mehrheit der Branche, die laut Studie noch im Experimentiermodus steckt. Wie es von dort zu produktiven Anwendungsfällen geht, steht im Artikel KI für unabhängige Vermögensverwalter: 7 Anwendungsfälle, die heute schon funktionieren. Und wenn Sie eine geschützte Umgebung sehen möchten, die Kundendaten in der Schweiz hält: Auf KI für Vermögensverwalter zeigen wir, wie das konkret aussieht.

    FAQ

    Dürfen wir ChatGPT überhaupt nutzen?

    Ja, für öffentliche Inhalte und Texte ohne Personenbezug. Heikel wird es bei Kundendaten: Sie gehören nur in eine Umgebung mit Geschäftsvertrag, geprüftem Datenstandort und ausgeschlossenem Training. Welche Variante für Ihr Haus passt, hängt von Ihrem Setup ab, siehe den Hinweis oben.

    Was bedeutet das für das Berufsgeheimnis?

    Hier wird es ernst: Das Berufsgeheimnis für Finanzdienstleister ist strafrechtlich geschützt. Nach Art. 69 FINIG kann eine Verletzung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Sobald Kundendaten Ihre Kontrolle verlassen, etwa auf Servern ausserhalb Ihres Vertrags, stellt sich genau diese Frage. Wie weit die Pflicht für Ihre Firma im Einzelnen reicht, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Klären Sie das mit einer Fachperson, bevor Sie Datenflüsse freigeben.

    Reicht es, den Namen zu löschen?

    Meistens nicht. Kombinationen aus Alter, Ort, Branche und Ereignis identifizieren Personen zuverlässig. Anonymisieren heisst, alle Rückschlüsse zu entfernen, nicht nur den Namen.

    Was kostet eine sichere Variante?

    Ein Business-Tarif liegt im zweistelligen Frankenbereich pro Person und Monat. Eine eigene geschützte Umgebung ist ein Projekt; die Grössenordnungen stehen im Artikel Was kostet KI für Finanzdienstleister?.

    Muss ich meine Kunden informieren, wenn ich KI nutze?

    Das hängt davon ab, was die KI mit welchen Daten tut. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Dritte können Informationspflichten entstehen; der EDÖB publiziert dazu laufend Merkblätter (edoeb.admin.ch). Die zehn wichtigsten Pflichten im Überblick: revDSG-Checkliste für Finanzdienstleister. Für Ihren konkreten Fall gilt der Hinweis oben: Rechtsfragen gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

    Ennio Limbach Brun del Re

    Über den Autor

    Ennio Limbach Brun del Re

    Ennio Limbach Brun del Re ist Gründer von Humanyx, Leadstreams und Taskstreams. Über seine Zeit bei additiv bringt er langjährige WealthTech-Erfahrung mit und begleitet Finanzdienstleister bei der Einführung von KI-Systemen.

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