

Von
Ennio Limbach Brun del Re
ChatGPT im Vermögensverwalter-Alltag ist ohne Kundendaten unproblematisch. Mit Kundendaten gehört es nur in eine Umgebung mit Geschäftsvertrag, geprüftem Datenstandort und einer klaren Regel im Team. Ein grundsätzliches Verbot funktioniert nicht, weil Mitarbeitende die Werkzeuge trotzdem nutzen. Was funktioniert: drei klare Regeln und eine sichere Alternative. Dieser Artikel zeigt beides.
Ein Beispiel, frei erfunden, aber nah am Alltag: Ein Berater erhält nach einem schwachen Börsenmonat ein emotionales Mail einer Kundin. Er kopiert das Mail inklusive Name und Depotwert in ChatGPT und bittet um eine höflichere Antwort. Die Antwort ist gut. Die Frage bleibt: Wo liegen die Daten dieses Mails jetzt, und wer darf sie noch lesen?
Weil es an der Realität vorbeigeht. In der Studie der Hochschule Luzern und von Finup vom Juli 2026 geben 49 Prozent der befragten Vermögensverwalter an, KI zu nutzen; 66 Prozent dieser Anwendungen bleiben Experimente, oft mit öffentlichen Tools (AI Use Cases and Crypto Assets in External Asset Management, Juli 2026). Gleichzeitig nennen 85 Prozent Datenschutz als grösste Hürde. Diese Kombination heisst: Die Nutzung ist schon da, die Regeln fehlen. Ein Verbot auf dem Papier ändert daran nichts. Es verlagert die Nutzung nur auf private Geräte und private Konten, wo Sie sie am wenigsten sehen.
Darum mein Rat nach vielen Erstgesprächen: Regeln Sie die Nutzung, statt sie zu verbieten. Dafür braucht es keine Policy von vierzig Seiten. Es braucht eine einfache Einordnung, die jede Person im Team anwenden kann, und eine sichere Alternative, die das legitime Bedürfnis hinter der Nutzung abdeckt. Denn das Bedürfnis ist echt: Weniger Zeit für Formulierungen, schnellere Zusammenfassungen, bessere erste Entwürfe.
Die praxistauglichste Einordnung ist eine Ampel mit drei Stufen:
| Stufe | Was darf ins Tool | Beispiele |
|---|---|---|
| Grün | Öffentliche Informationen und Texte ohne Personenbezug | Marktberichte, Gesetzestexte, Fachartikel, ein LinkedIn-Beitrag Ihrer Firma, eigene Texte ohne Kundenbezug |
| Gelb | Vollständig anonymisierte Inhalte | Ein Mail, aus dem Name, Depot, Institut und alle Merkmale entfernt sind, die in der Kombination Rückschlüsse erlauben |
| Rot | Identifizierbare Kundendaten | Namen, Depotstände, Kontoauszüge, Ausweise, Steuerunterlagen, Gesprächsnotizen mit Personenbezug |
Diese Ampel eignet sich als Poster fürs Büro: ein Blatt, drei Zeilen, keine Ausnahmediskussionen.
Zwei Anmerkungen zur gelben Stufe. Erstens ist Anonymisieren schwieriger, als es klingt: «Mein Kunde, 58, Unternehmer aus Zug, verkauft gerade seine Firma» ist auch ohne Namen identifizierbar. Gelb heisst, dass selbst die Kombination der Merkmale niemanden erkennen lässt. Zweitens gehört die Prüfung, ob ein Text wirklich anonym ist, zu einer zweiten Person oder zumindest zu einem zweiten Blick mit Abstand. Wer selbst schreibt, übersieht die eigenen Rückschlüsse.
Rot heisst übrigens nicht «KI verboten». Rot heisst: Diese Daten gehören ausschliesslich in eine geschützte Umgebung, nicht in ein öffentliches Konsumenten-Tool. Was das konkret bedeutet, steht weiter unten.
Drei Gründe, vorsichtig formuliert, weil sich die Bedingungen der Anbieter ändern können und je nach Tarif und Einstellung variieren:
Der Punkt ist nicht, dass ein bestimmter Anbieter unseriös wäre. Der Punkt ist: Mit einem Gratis-Konto haben Sie weder Vertrag noch Datenstandort noch Trainingsausschluss in der Hand. Für grüne Inhalte ist das egal. Für alles andere nicht.
Drei Stufen, in der Reihenfolge ihres Aufwands:
Unsere eigene Lösung läuft in einer geschützten Schweizer Cloud auf Microsoft Azure in Zürich Nord. «Wo liegen meine Daten?» kommt bei Gesprächen mit Finanzdienstleistern garantiert zur Sprache, und sie verdient eine präzise Antwort statt einer Floskel.
In der Beratungsarbeit mit additiv erlebe ich, wie Versicherer und Neobanken interne Assistenten aufsetzen. Das Muster ist überall dasselbe: Der Assistent läuft nicht im öffentlichen Tool, sondern in der Umgebung des Instituts. Der Zugriff folgt den bestehenden Rollen: Wer im CRM einen Kunden nicht sehen darf, sieht ihn auch im Assistenten nicht. Und jede Aktion wird protokolliert, damit Revision und Aufsicht später nachvollziehen können, was passiert ist.
Die kleine Version davon für ein Haus mit fünf Personen: ein Geschäftstarif statt privater Konten, eine kurze schriftliche Regel, ein gemeinsamer Zugang mit klaren Rechten und die Absprache, dass Kundendaten nur über die geschützte Umgebung laufen. Das ist an einem Nachmittag beschlossen und kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger Datenvorfall kostet. Wie die FINMA diese Erwartungen an Governance und Risikomanagement formuliert und welche Minimalversion für ein kleines Team genügt, steht im Artikel FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 einfach erklärt.
Aus meiner Praxis: Der wertvollste Schritt ist selten die Technik, sondern das ehrliche Gespräch im Team. Sobald offen auf dem Tisch liegt, wer ChatGPT wofür nutzt, verschwindet die Schattennutzung von selbst, weil es eine erlaubte, bessere Alternative gibt. In jedem Haus, das dieses Gespräch geführt hat, kam dieselbe Überraschung: Die Nutzung war weiter verbreitet, als die Geschäftsleitung dachte.
Hinweis: Wir sind keine Anwaltskanzlei. Alle Angaben zu rechtlichen und regulatorischen Themen stehen unter Vorbehalt und ersetzen keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt bei.
Setzen Sie in den nächsten zwei Wochen einen Termin mit Ihrem Team an und legen Sie die Ampel auf den Tisch. Fragen Sie offen, wer heute was nutzt, ohne dass daraus ein Vorwurf entsteht. Dann beschliessen Sie die fünf Regeln und den Geschäftstarif. Damit sind Sie weiter als die Mehrheit der Branche, die laut Studie noch im Experimentiermodus steckt. Wie es von dort zu produktiven Anwendungsfällen geht, steht im Artikel KI für unabhängige Vermögensverwalter: 7 Anwendungsfälle, die heute schon funktionieren. Und wenn Sie eine geschützte Umgebung sehen möchten, die Kundendaten in der Schweiz hält: Auf KI für Vermögensverwalter zeigen wir, wie das konkret aussieht.
Ja, für öffentliche Inhalte und Texte ohne Personenbezug. Heikel wird es bei Kundendaten: Sie gehören nur in eine Umgebung mit Geschäftsvertrag, geprüftem Datenstandort und ausgeschlossenem Training. Welche Variante für Ihr Haus passt, hängt von Ihrem Setup ab, siehe den Hinweis oben.
Hier wird es ernst: Das Berufsgeheimnis für Finanzdienstleister ist strafrechtlich geschützt. Nach Art. 69 FINIG kann eine Verletzung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Sobald Kundendaten Ihre Kontrolle verlassen, etwa auf Servern ausserhalb Ihres Vertrags, stellt sich genau diese Frage. Wie weit die Pflicht für Ihre Firma im Einzelnen reicht, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Klären Sie das mit einer Fachperson, bevor Sie Datenflüsse freigeben.
Meistens nicht. Kombinationen aus Alter, Ort, Branche und Ereignis identifizieren Personen zuverlässig. Anonymisieren heisst, alle Rückschlüsse zu entfernen, nicht nur den Namen.
Ein Business-Tarif liegt im zweistelligen Frankenbereich pro Person und Monat. Eine eigene geschützte Umgebung ist ein Projekt; die Grössenordnungen stehen im Artikel Was kostet KI für Finanzdienstleister?.
Das hängt davon ab, was die KI mit welchen Daten tut. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Dritte können Informationspflichten entstehen; der EDÖB publiziert dazu laufend Merkblätter (edoeb.admin.ch). Die zehn wichtigsten Pflichten im Überblick: revDSG-Checkliste für Finanzdienstleister. Für Ihren konkreten Fall gilt der Hinweis oben: Rechtsfragen gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Über den Autor
Ennio Limbach Brun del Re
Ennio Limbach Brun del Re ist Gründer von Humanyx, Leadstreams und Taskstreams. Über seine Zeit bei additiv bringt er langjährige WealthTech-Erfahrung mit und begleitet Finanzdienstleister bei der Einführung von KI-Systemen.
LinkedIn